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MLPD gegen Deutsche Bank

Gericht sieht ausreichend Anhaltspunkte für Verstoß gegen Willkürverbot

In einer aktuellen Information für Presse und Öffentlichkeit teilte das Zentralkomitee der MLPD am 27. Januar dazu mit:
Inzwischen haben wir das Urteil des Landgerichts Essen zur einstweiligen Verfügung zur Aufrechterhaltung unserer Konten bei der Deutschen Bank erhalten (siehe auch Presseinfo vom 7. Januar). Es bestätigt unsere Argumentation einer rechtsmissbräuchlichen politischen Kündigung. Dazu einige Zitate:

„Die Verfügungsklägerin (MLPD) hat ausreichend Anhaltspunkte vorgetragen und glaubhaft gemacht, aus denen sich ein Verstoß gegen das Willkürverbot ergibt.“
„Weiter haben im zeitlichen Zusammenhang zu den Kündigungen mehrere Banken einen Antrag auf Kontoeröffnung durch die Verfügungsklägerin abgelehnt.“
„Da … zumindest Anhaltspunkte für eine Willkürentscheidung vorliegen, wäre es nunmehr im Rahmen der sekundären Darlegungslast an der Verfügungsbeklagten (Deutsche Bank) gewesen, einen Grund für die Kündigung zu benennen. Dies hat die Verfügungsbeklagte jedoch nicht getan.“
„Die Verfügungsklägerin hat ausreichend dargelegt, dass ihr bei Auflösen der Konten in Hinblick auf potentielle Spenden erhebliche Nachteile in Form eines Vertrauensverlustes drohen, da bei Rückbuchungen der Verdacht aufkommen könnte, dass diese auf Unregelmäßigkeiten in der Partei beruhen.“
Damit sind die Konten aber nicht endgültig vor dem politisch motivierten Boykott verschiedener deutscher Großbanken geschützt. Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren wird derzeit im Sommer erwartet.
Ausführlich: rf-news.de


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