Sie sind hier: Startseite Rote Fahne 2010 kw03 Für jede „Rote Fahne“ eine „Sondernutzungserlaubnis“?

Für jede „Rote Fahne“ eine „Sondernutzungserlaubnis“?

Wenn die Mühlen der Stuttgarter Justiz für Porsche und Co. Mahlen …

Stuttgart (Korrespondenz): Das Stuttgarter Ordnungsamt geht in Verbindung mit dem Verwaltungsgericht Stuttgart gegen den Verkauf der Wochenzeitung „Rote Fahne“ vor den Stuttgarter Betrieben vor.
Seit mehr als 30 Jahren wird die „Rote Fahne“ vor den Stuttgarter Großbetrieben zum Kauf angeboten. Auf Betreiben der Firma Porsche stellte am 8. Dezember 2006 die Polizei die Personalien eines Verkäufers fest. Danach erhielt der Verkäufer einen Bußgeldbescheid, weil gegen den § 16 des Straßengesetzes verstoßen worden sei. Gemeinsam mit der MLPD erhob er Einspruch. Nach drei Jahren kam es im Dezember 2009 zur Gerichtsverhandlung. Das Urteil „im Namen des Volkes“ liegt nun vor: Der Einspruch der MLPD und des Verkäufers werden zurückgewiesen.

...

 

==> Dies ist nur der Anfang des Artikels.

Den ganzen Artikel können Sie lesen, in der Print Ausgabe der Roten Fahne, die sie auch abonnieren können.

Artikelaktionen
Entwickelt durch Mediengruppe Neuer Weg   powered by Plone   Kontakt: rotefahne@mlpd.de