Betriebsratswahlen 2010:
Betriebsräte müssen der Gewerkschaftsarbeit auf der Grundlage des Kampfes verpflichtet sein
Das bereits von der Adenauer-Regierung beschlossene und später im Kern unveränderte reaktionäre Betriebsverfassungsgesetz verbietet den Arbeitern und Angestellten politische Betätigung in den Betrieben, um dort die „Grabesruhe“ für eine ungestörte Ausbeutung zu schaffen. In vielen Betrieben ist auch bereits die gewerkschaftliche Betätigung enorm eingeschränkt und von Schikanen und Maßregelung bis hin zu Entlassung aktiver Gewerkschafter bedroht.
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